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Refinanzierung

Erklärung:

Bei den Kreditinstituten dient die Refinanzierung der Mittelbeschaffung für die eigene Vergabe von Krediten als Unternehmenszweck. Neben dem im KWG bindend vorgeschriebenen anteiligen Einsatz von Eigenkapital können hierfür auch folgende Einlagen geltend gemacht werden:

  • Termingelder der eigenen Kundschaft
  • Termingelder von anderen Banken

und durch Interbankenhandel, speziellen Refinanzierungsinstituten, der öffentlichen Hand oder institutionellen Anlegern eingesetzt werden. Auch Kredite werden neben Einlagen als aufgenommene Mittel eingesetzt.

Der Geld- und Kapitalmarkt kommt für die Beschaffung infrage. Einlagen von anderen Banken oder institutionellen Marktteilnehmers werden dabei am Geldmarkt eingesammelt oder durch am Kapitalmarkt emittierte Schuldverschreibungen, Pfandbriefe und Anleihen beschafft. Im Wege des Forderungsverkaufes können von Großanlegern Mittel beschafft werden. Eine denkbare Erweiterung der Eigenkapitalbasis erfolgt auch über den Kapitalmarkt.

Die „True Sales“ stellen eine moderne Form der Refinanzierung dar. Kredite mit identischen Laufzeiten und gleicher Risikostruktur werden hierbei von einem Kreditgeber gebündelt und an Investoren in verbriefter Form verkauft. Wenn es sich beim Kreditgeber um ein Kreditinstitut handelt, kann die Eigenkapitalstruktur verbessert werden. Allerdings reduzieren sich dann die Zinseinkünfte aus den verkauften Krediten.

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