Erklärung: Realkreditinstitute haben sich auf Realkredite für private Personen und Unternehmen sowie Bund, Länder und Gemeinden spezialisiert, die sie ihren Kunden in Form von Hypothekar- und Grundschuldkrediten ausreichen. Der Begriff Realkreditinstitute umfasst alle öffentlichen und privaten Hypothekenbanken, die langfristige Finanzierungen von Investitionen bei meist hohen Kreditsummen sicherstellen. Realkreditinstitute erteilen langfristige Kredite, die entsprechend abgesichert werden. Das können z. B. Grundpfandrechte (Grundschuld und Hypothek) sein. Ein weiterer Geschäftsbereich bildet das Kommunalkreditgeschäft mit Bund, Ländern und Gemeinden. Durch die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen und öffentlichen Pfandbriefen beschaffen sich diese Banken ihre Finanzierungsmittel. Die langfristige Vergabe von Krediten mit einem festen Zinssatz geht einher mit einer ebenso langfristigen Beschaffung von finanziellen Mitteln. Besondere gesetzliche Bestimmungen sind für die Arbeitsweise der privaten und öffentlich-rechtlichen Realkreditinstitute bindend. Sie sind in ihrer Geschäftsausübung derart begrenzt, dass sie neben dem Ausreichen von Hypotheken- und Kommunaldarlehen nur in bestimmten Umfang anderweitige Bankgeschäfte tätigen dürfen. Damit wird das Prinzip der Spezialbanken (Pfandbriefbegebung) festgeschrieben.