Erklärung: Ist ein gegenseitiger Vertrag, der seinen wirtschaftlichen Wert vom beizulegenden Zeitwert einer marktbezogenen Referenzgröße ableitet. Als Referenzgröße dienen hierbei finanzielle Kennzahlen wie z.B. Zinssätze oder Indizes. Je nach Ausgestaltung der Hauptleistungs-pflichten im Vertrag unterscheidet man Termingeschäfte, Swapgeschäfte und Optionsgeschäfte.