Erklärung: In der Regel wird eine Baufinanzierung mit einer Zinsbindung vereinbart. Über einen festgeschriebenen Zeitraum wird der Bauzins festgesetzt, der sich beim herkömmlichen Hypothekendarlehen auf die monatliche Belastungsrate auswirkt. Diese besteht bei einem Annuitätendarlehen aus einem gleich bleibenden Teil von Zins- und Tilgungsraten. Wurde früher bei einer Standardbaufinanzierung oft eine zehnjährige Zinsbindung gewählt, haben sich Kunden darauf verlegt, ein Niedrigzinsniveau über einen längeren Zeitraum zu sichern. Während dieser Zeit können aktuelle Marktzinsveränderungen keinen Einfluss auf die vereinbarten Bauzinsen nehmen. Wer während der Zinsbindung seinen Darlehensvertrag kündigen will, muss in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Banken lassen sich auf diese Weise den Zinsausfall vom Kunden erstatten. Aktuell niedrige Zinsen lassen sich günstiger mit einem Forwarddarlehen zum Ende der Laufzeit sichern und dies bereits Jahre vor der Anschlussfinanzierung, die immer am Ende einer Zinsbindungsfrist steht. Nur derjenige, der einen Vertrag hält, der länger als zehn Jahre läuft, kann nach deutschem Gesetz kostenfrei kündigen.