Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Wirkungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle elektronisch, telefonisch, per Fax, Brief oder E-Mail übermittelten Anmeldungen zu Veranstaltungen, Seminaren und Training Neuwirth Finance GmbH, Gautinger Straße 6, 82319 Starnberg, nachfolgend Auftragnehmer genannt. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen gegenüber dem Auftragnehmer mit seiner Anmeldung an.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB’s werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Dem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen der Auftraggeber wird ausdrücklich widersprochen.
§2 Umfang der Leistungen
1. Der Auftragnehmer übernimmt die Planung, Durchführung und Begleitung von Veranstaltungen aus dem Bereich Zinsen und Finanzierungen in Form von Trainings, Seminaren und Workshops.
2. Der Auftragnehmer oder ein durch ihn ermächtigter und in gleicher Weise qualifizierter Trainer führen die Leistungen durch.
§ 3 Vergütung, Zahlungsbedingungen
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Auftraggeber zu einer Anzahlung in Höhe von 20% der vereinbarten Nettovergütung.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn in voller Höhe zu zahlen. Die Teilnahme an einem Training, Seminar oder Workshop wird nur dann reserviert, wenn spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn der Rechnungsbetrag in voller Höhe auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen ist.
§ 4 Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht des Auftraggebers
1. Nach seiner Anmeldung kann der Auftraggeber ohne wichtigen Grund i.S.v. § 314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht von dem Vertrag zurücktreten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Auftraggeber verpflichtet, den Rücktritt unverzüglich i.S.v. § 121 Absatz 1 Satz 1 BGB nach Kenntniserlangung von den zum Rücktritt berechtigenden Umständen zu erklären. Der Auftraggeber kann trotz Vorliegens eines wichtigen Grundes nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung erklärt. Erklärt der Auftraggeber berechtigterweise den Rücktritt vom Vertrag, erhält er geleistete Zahlungen mit Ausnahme der durch die Anmeldung ausgelösten vergeblichen Aufwendungen oder sonstiger Folgekosten (wie z.B. Stornierungskosten Dritter) erstattet.
2. Ohne ordnungsgemäße Ausübung eines Rücktrittsrechts ist der Auftraggeber zur Zahlung des Rechnungsbetrages in voller Höhe auch dann verpflichtet, wenn er nicht zu der Veranstaltung erscheint. Ist die Vergütung bereits innerhalb der unter Ziffer 3 genannten Frist gezahlt, kann bei persönlicher Verhinderung des Auftraggebers ein Ersatzteilnehmer für die Veranstaltung gemeldet werden.
3. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse (z.B. bei der Buchung einer sich aus mehreren Modulen zusammensetzenden Ausbildung an verschiedenen Terminen) das Recht zur Kündigung. Auch eine Kündigung ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unverzüglich i.S.v. § 121 Absatz 1 Satz 1 BGB nach Kenntniserlangung von den zur Kündigung berechtigenden Umständen zu erklären. Die obigen Ausführungen zur ordnungsgemäßen Ausübung des Rücktrittsrechts gelten insoweit sinngemäß.
§ 5 vertragliches Widerrufsrecht
Neben dem unter§ 4 genannten Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wird dem Auftraggeber auch ein grundsätzlich kostenpflichtiges Widerrufsrecht eingeräumt. Der Widerruf bedarf zur seiner ordnungsgemäßen Ausübung der Schriftform gemäß § 126 BGB. Der Widerruf ist kostenfrei, wenn er spätestens bis vier (4) Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Auftragnehmer eingeht. Bei einem Widerruf bis zwei (2) Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird dem Auftraggeber eine Gebühr von fünfzig Prozent (50%) der vereinbarten Vergütung berechnet. Bei einem Widerruf von weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in voller Höhe berechnet. Wird ein Ersatztermin vereinbart oder liegt ein wichtiger Grund i.S.v. § 4 der allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, ist ein Widerruf auch dann kostenfrei, wenn er kurzfristiger als vier (4) Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt.
§ 6 Urheberrecht
Der Auftraggeber erhält an den vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen, Konzepten und Manuskripten bzw. Kopiervorlagen im Rahmen einer Veranstaltung die Nutzungsrechte zugewiesen. Die Urheberrechte bleiben davon unberührt beim Auftragnehmer.
§ 7 Haftung des Auftragnehmers
1. Der Auftragnehmer schuldet lediglich die Planung, Durchführung und Begleitung der in § 2 genannten Veranstaltungen. Die Umsetzung der Inhalte aus diesen Veranstaltungen obliegt dem Auftraggeber selbst. 2. Bei Absagen durch den Auftragnehmer wird eine bereits gezahlte Vergütung erstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
§ 8 Haftung des Aufraggebers
1. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht oder seiner Verpflichtung zur rechtzeitigen Zahlung des Rechnungsbetrages gemäß § 3 nicht nach, kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Auftragnehmer Schadensersatz, so beträgt dieser pauschal 10% des gemäß § 3 geschuldeten Rechnungsbetrages. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Auftragnehmer einen höheren oder der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist. Dem Auftraggeber ist außerdem der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von dem Auftraggeber im Verzugsfalle neben dem pauschalierten Schadensersatzanspruch auch die Kosten der Rechtsverfolgung (z.B. Rechtsanwaltskosten) als Verzugsschaden zu verlangen.
4. Gemäß § 286 Abs. 1 S. 1 BGB kommt der Auftraggeber nach Eintritt der Fälligkeit in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Auftragnehmers nicht leistet. Wenn die Vertragsparteien für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt haben, ist die Mahnung gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB entbehrlich. Gemäß § 286 Abs. 3 S. 1 BGB tritt Verzug unabhängig davon auch dann ein, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.
§ 9 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Sitz des Auftragnehmers.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages sind schriftlich zu vereinbaren, dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
3. Der Auftragnehmer speichert die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, soweit es zur Rechnungsstellung und zur Buchführung erforderlich ist. Eine weitergehende Speicherung personenbezogener Daten findet nicht statt, auch nicht in anonymisierter Form.
4. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Februar 2015